Begleitendes Fahren ab 17

Wir führen natürlich die Ausbildung auch für das “Begleitende Fahren mit 17” durch.
Die theoretische Prüfung ist 3 Monate vor dem Erreichen des 17. Lebensjahres möglich.
Praktische Prüfung ist 1 Monat vor dem 17. Lebensjahr möglich.
Nach Erlangen der Prüfbescheinigung ist diese als Fahrerlaubnis nur in  Begleitung und nur innerhalb Deutschlands und Österreichs gültig.
EU – Kartenführerschein wird mit der Vollendung des 18 Lebensjahres erteilt.

Vorrausetzungen Begleiter:
Mindestalter 30 Jahre, mindestens 5 Jahre Führerscheinbesitz Klasse B, maximal 1 Punkt in Flensburg, höchstens 0,5 Promille, KEINE Drogen
Der Begleiter ist ausschließlich ANSPRECHPARTNER – kein Fahrlehrer.
Mehr Informationen auch unter: www.begleitendesfahren.de