Auffrischungsfahrten

„Auffrischungsfahrten“ und Berufskraftfahrerweiterbildung

Wir bieten auch „Auffrischungsfahrten“ für aus der Übung gekommene Kraftfahrer an.

Wir dürfen die „Grundqualifikation“ nach §4 Abs.1 Nr.1 BKrFQG, sowie die „Beschleunigte Grundqualifikation“ nach §4 Abs. 2 BKrFQG durchführen.
Für das Fahrpersonal im KOM- Bereich begann die obligatorische Qualifikation ab dem 09.09.2008 und für den LKW- Bereich begann sie ab dem 09.09.2009 !!!