„Auffrischungsfahrten“ und Berufskraftfahrerweiterbildung
Wir bieten auch „Auffrischungsfahrten“ für aus der Übung gekommene Kraftfahrer an.
Wir dürfen die „Grundqualifikation“ nach §4 Abs.1 Nr.1 BKrFQG, sowie die „Beschleunigte Grundqualifikation“ nach §4 Abs. 2 BKrFQG durchführen.
Für das Fahrpersonal im KOM- Bereich begann die obligatorische Qualifikation ab dem 09.09.2008 und für den LKW- Bereich begann sie ab dem 09.09.2009 !!!